Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0221 B 26. November 1991 Besprechung in: AnwBl 5/1992;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/14/0218 B 26. November 1991 RS 1Stammrechtssatz
Eine kurzfristige Abwesenheit, wie sie häufig über ein verlängertes Wochenende vorkommt, steht der Annahme, daß sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991140220.X01Im RIS seit
29.01.2002