RS Vwgh 1991/11/26 91/14/0220

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Veröffentlicht am 26.11.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0221 B 26. November 1991 Besprechung in: AnwBl 5/1992;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/14/0218 B 26. November 1991 RS 1

Stammrechtssatz

Eine kurzfristige Abwesenheit, wie sie häufig über ein verlängertes Wochenende vorkommt, steht der Annahme, daß sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140220.X01

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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