RS Vwgh 1991/11/26 91/07/0145

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Veröffentlicht am 26.11.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;
AVG §63 Abs5;
AVG §66 Abs4;
AVG §71 Abs1 lita;
VwRallg;

Rechtssatz

Der im Bescheid, mit dem eine Berufung als verspätet zurückgewiesen wird, enthaltene Hinweis auf den "Weg" der "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" tut der Manuduktionspflicht durchaus Genüge.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991070145.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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