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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §13a;Rechtssatz
Der im Bescheid, mit dem eine Berufung als verspätet zurückgewiesen wird, enthaltene Hinweis auf den "Weg" der "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" tut der Manuduktionspflicht durchaus Genüge.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991070145.X01Im RIS seit
11.07.2001