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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Zur geltenden Rechtslage gehören auch die zum Zeitpunkt der Berufungsentscheidung rechtswirksamen Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne. Weder die OÖ BauO noch das OÖ ROG kennen Regelungen, aus denen die Berücksichtigung einer anderen Rechtslage, als der zum Zeitpunkt der Erlassung der Berufungsentscheidung geltenden, abzuleiten wäre.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991050007.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
03.03.2014