RS Vwgh 1991/11/26 91/14/0224

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Veröffentlicht am 26.11.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/22 91/14/0148 1

Stammrechtssatz

Die B-Matura (Beamten-Aufstiegsprüfung) ist keine Berufsfortbildung für einen Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe C, der bisher nicht höherwertig (B-wertig) verwendet wurde (Hinweis E 6.11.1990, 90/14/0219).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140224.X01

Im RIS seit

26.11.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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