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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §105 litm;Rechtssatz
Eine Beeinträchtigung der ökologischen Funktionsfähigkeit eines Gewässers ist im Sinne des § 105 lit m WRG zu besorgen, wenn sich jegliche Anschüttung in einem Teich (hier: Baggerteich einer ehemaligen Ziegelei), der ein ökologisch wertvolles Gewässer mit relativ guter Wasserqualität ist, für die aquatische Lebewelt negativ auswirken würde, und der Teich zwecks Aufrechterhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit als solcher - dh in seiner Gesamtheit - erhalten bleiben soll. Wenn auch die Einbringung inerten Materials bei der Zuschüttung eines Teiches die Gewässergüte selbst nicht beeinträchtigen würde, so beeinflußt sie doch die ökologische Funktionsfähigkeit im Sinne der Veränderung und Einschränkung der derzeit optimal angepaßten Lebewelt nachteilig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990070115.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
15.09.2010