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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §26 Abs1;Rechtssatz
Die Abmeldung vom österreichischen Wohnort und die Anmeldung in einem ausländischen ist für die Frage des Wohnsitzes nicht entscheidend; es kommt auf die tatsächliche Gestaltung der Dinge an (Hinweis E 23.5.1990, 89/13/0015).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991140041.X04Im RIS seit
13.06.2001