RS Vwgh 1991/11/26 91/14/0041

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Veröffentlicht am 26.11.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §26 Abs1;

Rechtssatz

Die Abmeldung vom österreichischen Wohnort und die Anmeldung in einem ausländischen ist für die Frage des Wohnsitzes nicht entscheidend; es kommt auf die tatsächliche Gestaltung der Dinge an (Hinweis E 23.5.1990, 89/13/0015).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140041.X04

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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