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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/03/0152 E 8. Juni 1988 RS 5Stammrechtssatz
War zu dem hinsichtlich der Sachlage und Rechtslage entscheidungsmaßgeblichen Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides eine Verbesserung der Verkehrsbedienung durch einen anderen Verkehrsunternehmer - wenn auch ohne Aufforderung durch die Behörde - bereits vorgenommen worden und entsprach diese Ausgestaltung des Verkehrs dem öffentlichen Bedürfnis mehr als die Ausgestaltung des Verkehrs in der vom Konzessionwerber (Konzessionserweiterungswerber) geplanten Art, dann stand der Erteilung der Konzession der Ausschließungsgrund des § 4 Abs 1 Z 5 lit c KflG entgegen.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinAngenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030189.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.09.2009