RS Vwgh 1991/11/27 90/03/0189

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Veröffentlicht am 27.11.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
KflG 1952 §4 Abs1 Z5 litc;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/03/0152 E 8. Juni 1988 RS 5

Stammrechtssatz

War zu dem hinsichtlich der Sachlage und Rechtslage entscheidungsmaßgeblichen Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides eine Verbesserung der Verkehrsbedienung durch einen anderen Verkehrsunternehmer - wenn auch ohne Aufforderung durch die Behörde - bereits vorgenommen worden und entsprach diese Ausgestaltung des Verkehrs dem öffentlichen Bedürfnis mehr als die Ausgestaltung des Verkehrs in der vom Konzessionwerber (Konzessionserweiterungswerber) geplanten Art, dann stand der Erteilung der Konzession der Ausschließungsgrund des § 4 Abs 1 Z 5 lit c KflG entgegen.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinAngenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030189.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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