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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §20 Abs2;Rechtssatz
Das Erfordernis der Konkretisierung des Tatortes ist nicht isoliert zu sehen, sondern in Verbindung mit der Tatzeitangabe.
Schlagworte
Überschreiten der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991030111.X03Im RIS seit
12.06.2001