RS Vwgh 1991/11/27 91/03/0113

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Veröffentlicht am 27.11.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §50 Abs1;

Rechtssatz

Erst mit der Aushändigung einer Ausfertigung des Organmandates erlischt das Wahlrecht des Wacheorgans, ein Organmandat zu verhängen oder die Anzeige zu erstatten

(Hinweis E 22.5.1986, 86/02/0061).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991030113.X02

Im RIS seit

27.11.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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