RS Vwgh 1991/11/28 89/16/0023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.1991
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §288 Abs1 litd;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 767;

Rechtssatz

Zur Begründung eines Bescheides reicht es aus, wenn auf die eines anderen - dem Abgabepflichtigen bereits bekannten - hingewiesen wird (Hinweis E 7.2.1989, 86/14/0162).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989160023.X01

Im RIS seit

28.11.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten