RS Vwgh 1991/11/28 91/09/0110

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;

Rechtssatz

Eine Beratung von Verfahrensparteien, wie dies eine Anleitung über die Inhalte einer Zeugenbefragung darstellt, gehört nicht zu der im § 13a verankerten Manuduktionspflicht

(Hinweis E 21.10.1986, 86/07/0065, 0066).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090110.X01

Im RIS seit

21.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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