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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die raumordnungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens ist unter dem Gesichtspunkt des Flächenwidmungsplan und des Bebauungplanes in gleicher Weise Voraussetzung der Rechtmäßigkeit einer Widmungsbewilligung und einer Baubewilligung. Eine entgegen einer bestehenden Flächenwidmung erteilte Widmungsbewilligung entfaltet jedoch keine normative, dh bindende Wirkung für das Baubewilligungsverfahren dahin, daß schon deshalb von der raumordnungsrechtlichen Zulässigkeit des Projektes ausgegangen werden müßte.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991060030.X04Im RIS seit
03.05.2001