RS Vwgh 1991/11/28 91/09/0135

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Veröffentlicht am 28.11.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
HVG §21;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Widerspricht eine Partei im abschließenden Parteiengehör der Verwertung eines im Administrativverfahren erstatteten Sachverständigengutachtens und substantiiert sie ihre nicht auf die selbständige Beurteilung medizinischer Fragen beschränkten Bedenken in rechtlicher Weise näher, dann erfordert ein solches Vorbringen ein Eingehen darauf.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelBegründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von BeweisenBegründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090135.X02

Im RIS seit

28.11.1991

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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