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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/06/0174Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH können rechtskräftige Widmungsbewilligungen - unabhängig von der nach den §§ 68 ff AVG gegebenen Möglichkeiten der Abänderung rechtskräftiger Bescheide - ganz oder teilweise "geändert" werden.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990060172.X05Im RIS seit
11.07.2001