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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §10 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 767;Rechtssatz
Beim Grundstücksbeschaffungsauftrag ist die Grunderwerbsteuer für den Beschaffungsauftrag aus der Gegenleistung zu berechnen. Gegenleistung sind alle Leistungen, die dem Auftraggeber aus der Ausführung des Auftrages erwachsen, so die Erstattung des Kaufpreises, die Kosten des Erwerbsgeschäftes und die Kosten der Vertragserrichtung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989160023.X03Im RIS seit
28.11.1991