RS Vwgh 1991/11/28 89/16/0023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.1991
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §10 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 767;

Rechtssatz

Beim Grundstücksbeschaffungsauftrag ist die Grunderwerbsteuer für den Beschaffungsauftrag aus der Gegenleistung zu berechnen. Gegenleistung sind alle Leistungen, die dem Auftraggeber aus der Ausführung des Auftrages erwachsen, so die Erstattung des Kaufpreises, die Kosten des Erwerbsgeschäftes und die Kosten der Vertragserrichtung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989160023.X03

Im RIS seit

28.11.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten