RS Vwgh 1991/11/28 90/06/0172

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Veröffentlicht am 28.11.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/06/0174

Rechtssatz

Tritt zufolge der dinglichen Wirkung eines Bescheides der jeweilige Rechtsnachfolger in die Rechtsstellung des Rechtsvorgängers ein (Hinweis E 27.1.1987, 85/05/0165), so beschränkt sich die (jeweilige) Wirkung des Verwaltungsaktes weiterhin auf einen (jeweils) individuell und nicht (gleichzeitig auch) auf einen nach Gattungsmerkmalen bestimmten Personenkreis.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Abgrenzung zur Verordnung Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990060172.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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