RS Vwgh 1991/11/28 91/09/0135

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Veröffentlicht am 28.11.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
HVG §21 Abs1;
HVG §21 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann die Behörde im Rahmen der freien Beweiswürdigung das Fachwissen Sachverständiger der mangelnden Vorbildung einer diesem Sachverständigen widersprechenden Person gegenüberstellen und dabei den Äußerungen des Fachmannes folgen. Allerdings können Einwendungen von Laien auch ohne fachkundige Stütze Gewicht besitzen, wie zB konkrete Äußerungen zur Anamnese, Einwendungen gegen die Schlüssigkeit des Denkvorganges oder auch Hinweise auf den Stand der Wissenschaft, wenn sie entsprechend belegt sind. Diesfalls ist dann der innere Gehalt dieses Vorbringens von der Behörde zu überprüfen (Hinweis E 10.2.1964, 103/63).

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständigerfreie BeweiswürdigungBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelSachverständiger Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090135.X01

Im RIS seit

28.11.1991

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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