RS Vwgh 1991/12/2 AW 91/12/0035

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Veröffentlicht am 02.12.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Versetzung - Behauptet der Antragsteller lediglich, die "mit Wirkung vom 11ten November 1991 festgesetzte Versetzung würde den Zweck der Beschwerde vereiteln", so entspricht er dem nach § 30 Abs 2 VwGG bestehenden Gebot zur Konkretisierung, welcher unverhältnismäßige Nachteil durch den Vollzug des angefochtenen Bescheides drohe, nicht.

Schlagworte

Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991120035.A01

Im RIS seit

02.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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