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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §38;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Versetzung - Behauptet der Antragsteller lediglich, die "mit Wirkung vom 11ten November 1991 festgesetzte Versetzung würde den Zweck der Beschwerde vereiteln", so entspricht er dem nach § 30 Abs 2 VwGG bestehenden Gebot zur Konkretisierung, welcher unverhältnismäßige Nachteil durch den Vollzug des angefochtenen Bescheides drohe, nicht.
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung BegründungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991120035.A01Im RIS seit
02.12.1991