RS Vwgh 1991/12/5 90/13/0193

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Veröffentlicht am 05.12.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §224 Abs1;
EStG 1972 §82;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die verfahrensrechtliche Befugnis des Arbeitnehmers einer Bekämpfung des Haftungsbescheides gegen den Arbeitgeber durch diesen beizutreten, und sie sogar selbständig durch Beschwerde vor den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts weiter zu verfolgen, kann nur zugunsten des betroffenen Arbeitgebers nie zu seinem Nachteil bestehen. Nur an der Verminderung der im Haftungsbescheid ausgewiesenen Lohnsteuerschuld, nicht an der Erhöhung könne unter dem Aspekt des Schutzes vor Rückgriffsansprüchen ein rechtliches Interesse des Arbeitnehmers als Steuerschuldners ab der Bekämpfung des den Arbeitgeber allein treffenden Haftungsbescheides gesehen werden.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130193.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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