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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ALöschG 1934 §1;Rechtssatz
Die namens einer GmbH, deren Rechtspersönlichkeit während des Berufungsverfahrens erloschen ist und die im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung als Rechtsperson nicht mehr existent war, erhobene Säumnisbeschwerde ist mangels der Berechtigung zu ihrer Erhebung gemäß § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen (Hinweis B 5.12.1991, 91/17/0091).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Zivilrecht Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991170090.X01Im RIS seit
11.06.2001