RS Vwgh 1991/12/5 91/17/0090

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Veröffentlicht am 05.12.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
21/07 Sonstiges Handelsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ALöschG 1934 §1;
AVG §9;
VwGG §27;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die namens einer GmbH, deren Rechtspersönlichkeit während des Berufungsverfahrens erloschen ist und die im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung als Rechtsperson nicht mehr existent war, erhobene Säumnisbeschwerde ist mangels der Berechtigung zu ihrer Erhebung gemäß § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen (Hinweis B 5.12.1991, 91/17/0091).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Zivilrecht Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991170090.X01

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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