RS Vwgh 1991/12/5 91/17/0110

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Veröffentlicht am 05.12.1991
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Index

L37014 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Oberösterreich
30/01 Finanzverfassung

Norm

F-VG 1948 §8 Abs6;
GdGetränkesteuerG OÖ §1;
GdGetränkesteuerG OÖ §4 Abs1 idF 1988/022;

Beachte

Vorgeschichte: 90/17/0162 E 28. September 1990; Fortgesetztes Verfahren: 93/17/0174 E 27. April 1995;

Rechtssatz

Die OÖ GdGetränkesteuerGNov 1988, 1988/022, betreffend die Erhebung von Getränkesteuer auch vom Wert der mitverkauften Verpackung, hat nicht eine bloße Änderung der Bemessungsgrundlage der bestehenden Getränkesteuer einschließlich der angeordneten Rückwirkung zum Regelungsgegenstand, sondern sieht einen neuen, vom Landesgesetzgeber geschaffenen Gemeindeabgabentatbestand vor. Dabei setzt die Erhebung dieser Abgabe sowohl pro futuro als auch für in der Vergangenheit konkretisierte Sachverhalte eine entsprechende Verordnung des jeweiligen Gemeinderates voraus (Hinweis E 28.9.1990, 90/17/0162).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991170110.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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