RS VwGH Erkenntnis 1991/12/05 89/13/0185

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Veröffentlicht am 05.12.1991
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Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/13/0186 Rechtssatz

Neben den Feststellungen im Tatsachenbereich, also den Sachverhaltsannahmen auf Grund der Ergebnisse des Beweisverfahrens, hat in der Begründung insbesondere zum Ausdruck zu kommen, unter welchen Tatbestand der festgestellte Sachverhalt subsumiert worden ist.

Im RIS seit
11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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