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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Bei Beurteilung der steuerlichen Liebhaberei ist nicht auf eine wirtschaftliche Kostenrechnung abzustellen, sondern darauf, ob sich unter Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften in absehbarer Zeit insgesamt ein Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten ergibt.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 LiebhabereiEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989130243.X03Im RIS seit
11.07.2001