RS Vwgh 1991/12/5 89/13/0243

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Veröffentlicht am 05.12.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei Beurteilung der steuerlichen Liebhaberei ist nicht auf eine wirtschaftliche Kostenrechnung abzustellen, sondern darauf, ob sich unter Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften in absehbarer Zeit insgesamt ein Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten ergibt.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Liebhaberei

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989130243.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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