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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §216;Rechtssatz
Im Abrechnungsbescheidverfahren darf die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung nicht mehr geprüft werden, dieses Verfahren hat sich vielmehr lediglich damit zu befassen, ob die Anlastungen der Abgabenfestsetzung und die entsprechenden Gutschriften in der kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen
Ausdruck gefunden haben. Mit dem Abrechnungsbescheid wird darüber entschieden, ob eine bestimmte Zahlungsverpflichtung erloschen ist, dh wirksam gezahlt, verrechnet, aufgerechnet, erlassen oder verjährt ist (Hinweis E 18.4.1985, 84/16/0204; E 15.4.1988, 85/17/0062).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989170186.X01Im RIS seit
05.12.1991