RS Vwgh 1991/12/5 89/17/0186

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Veröffentlicht am 05.12.1991
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §216;
LAO Wr 1962 §163;

Rechtssatz

Im Abrechnungsbescheidverfahren darf die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung nicht mehr geprüft werden, dieses Verfahren hat sich vielmehr lediglich damit zu befassen, ob die Anlastungen der Abgabenfestsetzung und die entsprechenden Gutschriften in der kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen

Ausdruck gefunden haben. Mit dem Abrechnungsbescheid wird darüber entschieden, ob eine bestimmte Zahlungsverpflichtung erloschen ist, dh wirksam gezahlt, verrechnet, aufgerechnet, erlassen oder verjährt ist (Hinweis E 18.4.1985, 84/16/0204; E 15.4.1988, 85/17/0062).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989170186.X01

Im RIS seit

05.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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