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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
PrG 1976 §14 Abs3;Rechtssatz
Heißt es im Spruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses, dessen Inhalt der die Berufung abweisende zweitinstanzliche Bescheid vollinhaltlich übernommen hat, lediglich, der Besch habe durch die im einzelnen wiedergegebenen Strafttaten "eine Verwaltungsübertretung nach § 14 Abs 1 und 3 Preisgesetz 1976" begangen und kommt darin nicht zum Ausdruck, welcher der drei Tatbestände (welche der drei sogenannten Rechtsregeln) des § 14 Abs 3 PrG die Behörden des Verwaltungsverfahrens angewendet wissen wollten, so stellt dies einen Verstoß gegen § 44a lit b VStG dar (Hinweis E 26.5.1987, 86/17/0019).
Schlagworte
Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten VerwaltungsvorschriftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1986170140.X01Im RIS seit
11.09.2001