RS Vwgh 1991/12/5 86/17/0140

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.12.1991
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

Norm

PrG 1976 §14 Abs3;
VStG §44a litb;
VStG §44a Z2 impl;

Rechtssatz

Heißt es im Spruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses, dessen Inhalt der die Berufung abweisende zweitinstanzliche Bescheid vollinhaltlich übernommen hat, lediglich, der Besch habe durch die im einzelnen wiedergegebenen Strafttaten "eine Verwaltungsübertretung nach § 14 Abs 1 und 3 Preisgesetz 1976" begangen und kommt darin nicht zum Ausdruck, welcher der drei Tatbestände (welche der drei sogenannten Rechtsregeln) des § 14 Abs 3 PrG die Behörden des Verwaltungsverfahrens angewendet wissen wollten, so stellt dies einen Verstoß gegen § 44a lit b VStG dar (Hinweis E 26.5.1987, 86/17/0019).

Schlagworte

Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1986170140.X01

Im RIS seit

11.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten