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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §27 Abs1 Z1;Rechtssatz
Verdeckte Gewinnausschüttungen sind nach herrschender Auffassung alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen (Vorteilsgewährungen) einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben
(Hinweis E 18.12.1990, 89/14/0133, 0134).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130056.X01Im RIS seit
11.07.2001