Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §58 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/12/05 89/13/0185 1Stammrechtssatz
Neben den Feststellungen im Tatsachenbereich, also den Sachverhaltsannahmen auf Grund der Ergebnisse des Beweisverfahrens, hat in der Begründung insbesondere zum Ausdruck zu kommen, unter welchen Tatbestand der festgestellte Sachverhalt subsumiert worden ist.
Schlagworte
Begründung AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989130243.X01Im RIS seit
11.07.2001