RS Vwgh 1991/12/5 91/13/0040

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.12.1991
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1220;
ABGB §1225;
ABGB §1231;
EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs2;
EStG 1972 §34 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/11/21 91/13/0016 1

Stammrechtssatz

AusfzF, ob und wann die Leistung eines Heiratsgutes bzw einer Heiratsausstattung als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1972 anzusehen ist, insb zur Frage, ob die Zwangsläufigkeit der Belastung des Steuerpflichtigen durch den Abschluß einer Stundungsvereinbarung mit seiner Tochter hinsichtlich der Leistung des Heiratsgutes wegfällt (hier:

Stundung der Leistung des Heiratsgutes, um dem Steuerpflichtigen die Finanzierung seiner Wohnungseinrichtung und seiner Silberhochzeit zu erleichtern).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991130040.X01

Im RIS seit

05.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten