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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1220;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/11/21 91/13/0016 1Stammrechtssatz
AusfzF, ob und wann die Leistung eines Heiratsgutes bzw einer Heiratsausstattung als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1972 anzusehen ist, insb zur Frage, ob die Zwangsläufigkeit der Belastung des Steuerpflichtigen durch den Abschluß einer Stundungsvereinbarung mit seiner Tochter hinsichtlich der Leistung des Heiratsgutes wegfällt (hier:
Stundung der Leistung des Heiratsgutes, um dem Steuerpflichtigen die Finanzierung seiner Wohnungseinrichtung und seiner Silberhochzeit zu erleichtern).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991130040.X01Im RIS seit
05.12.1991