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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §212a;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Umsatzsteuer und Einkommensteuer (Wiederaufnahme und Neufestsetzung) - Die Drohung des Finanzamtes mit einem Konkursantrag bescheinigt die Gefahr unverhältnismäßigen Nachteils nicht. Entscheidend sind nicht Drohungen des Gläubigers mit Vollstreckungsmaßnahmen, sondern die Einkommenslage und Vermögenslage des Antragstellers und seine Kreditwürdigkeit, die die Möglichkeiten bestimmt, erforderlichenfalls aus Fremdgeld die Abgabenschuld zu tilgen.
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991140036.A01Im RIS seit
05.12.1991