RS Vwgh 1991/12/6 AW 91/11/0050

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Veröffentlicht am 06.12.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
44 Zivildienst

Norm

VwGG §30 Abs2;
ZDG 1986 §13;
ZDG 1986 §8;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes - Ein Ausspruch, mit dem ein Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes abgewiesen wird, ist einem Vollzug im Sinne des § 30 Abs 2 VwGG nicht zugänglich, weil durch einen solchen Bescheid keine Änderung der bis zu seiner Erlassung bestehenden Rechtslage bewirkt wird, was im übrigen bedeutet, daß dem Antragsteller im Falle der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung eine Rechtsstellung eingeräumt würde, die er vor Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht besessen hat und folglich auch bei dessen Aufhebung nicht besitzen würde (Hinweis B 16.11.1990, AW 90/11/0078).

Schlagworte

Nichtvollstreckbare Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991110050.A01

Im RIS seit

06.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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