RS Vwgh 1991/12/10 91/04/0156

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Veröffentlicht am 10.12.1991
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §340 Abs1;

Rechtssatz

Ein tatsächliches oder befürchtetes konsenswidriges Verhalten eines Betriebsanlagengenehmigungswerbers kann nicht Gegenstand des über einen Genehmigungsantrag durchzuführenden Verfahrens sein, sondern ist von den Gewerbebehörden im Rahmen ihrer gewerbepolizeilichen Aufgaben wahrzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040156.X03

Im RIS seit

10.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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