Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §340 Abs1;Rechtssatz
Ein tatsächliches oder befürchtetes konsenswidriges Verhalten eines Betriebsanlagengenehmigungswerbers kann nicht Gegenstand des über einen Genehmigungsantrag durchzuführenden Verfahrens sein, sondern ist von den Gewerbebehörden im Rahmen ihrer gewerbepolizeilichen Aufgaben wahrzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040156.X03Im RIS seit
10.12.1991