RS Vwgh 1991/12/10 91/04/0099

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1991
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z4 idF 1988/399;
GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;
GewO 1973 §81 idF 1988/399;

Rechtssatz

Tatbestandsvoraussetzung der Verwaltungsübertretung des § 366 Abs 1 Z 4 GewO 1973 ist ua das genehmigungslose Betreiben einer - ursprünglich - genehmigten Betriebsanlage nach Durchführung einer genehmigungspflichtigen Änderung. Die Änderung einer genehmigten Betriebsanlage bedarf im Grunde des § 81 Abs 1 GewO 1973 einer Genehmigung, wenn es zur Wahrung der in § 74 Abs 2 umschriebenen Interessen erforderlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040099.X01

Im RIS seit

10.12.1991

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten