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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §472;Rechtssatz
Parteien, denen bloß die Eigenschaft von an einem in ein Schutzgebiet nach § 34 Abs 1 WRG einbezogenen Grundstück eines Dritten in Form eines Gehrechtes und Fahrtrechtes dinglich Berechtigten zukommt, mangelt es im Grunde des § 34 Abs 4 WRG an der Legitimation zur Stellung eines Antrages auf Entschädigung nach dieser Gesetzesstelle. Denn die Formulierung dieser Vorschrift erlaubt es nicht, Servitutsberechtigte, die dieses dingliche Recht infolge der Bestimmung eines (engeren und erweiterten) Schutzgebietes und darauf bezughabender Anordnungen gemäß § 34 Abs 1 WRG nicht mehr ausüben können, dem Kreis der nach § 34 Abs 4 WRG Anspruchsberechtigten zuzurechnen (Hinweis E 25.4.1989, 89/07/0017, 0018).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990070116.X01Im RIS seit
12.11.2001