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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/04/0166Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/11/05 91/04/0165 5Stammrechtssatz
Dem Hinweis, die Entziehung der Gewerbeberechtigung vernichte die wirtschaftliche Existenz des Gewerbeinhabers, kommt kein rechtliches Gewicht zu, weil für die Berücksichtigung eines derartigen Umstandes im Rahmen der von der belBeh anzuwendenden Vorschriften die Rechtsgrundlage fehlt
(Hinweis E 27.3.1990, 89/04/0149).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040164.X03Im RIS seit
03.04.2001