RS Vwgh 1991/12/10 91/04/0164

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Veröffentlicht am 10.12.1991
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §25 Abs1 Z1;
GewO 1973 §89 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/04/0166

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/11/05 91/04/0165 5

Stammrechtssatz

Dem Hinweis, die Entziehung der Gewerbeberechtigung vernichte die wirtschaftliche Existenz des Gewerbeinhabers, kommt kein rechtliches Gewicht zu, weil für die Berücksichtigung eines derartigen Umstandes im Rahmen der von der belBeh anzuwendenden Vorschriften die Rechtsgrundlage fehlt

(Hinweis E 27.3.1990, 89/04/0149).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040164.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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