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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §20 Abs3;Rechtssatz
Ist der eigentliche Wirtschaftszweck der Agrargemeinschaft weggefallen, dann kann es für die Zulässigkeit einer Sonderteilung nach dem Krnt FlVfLG 1979 auf die auf den genannten Wirtschaftszweck ausgerichtete wirtschaftliche Kapazität der Agrargemeinschaft nicht entscheidend ankommen. Es ist nicht nachvollziehbar, daß ein Sonderteilungsantrag ausschließlich unter Bezugnahme auf einen obsolet gewordenen Wirtschaftszweck der Gemeinschaft unzulässig sein sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991070106.X01Im RIS seit
10.12.1991Zuletzt aktualisiert am
07.07.2009