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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §366 Abs1 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/04/0054 E 17. Mai 1988 RS 1Stammrechtssatz
Das Betreiben einer genehmigten und in der Folge geänderten Betriebsanlage, in Ansehung welcher die Änderung genehmigt wurde, jedoch die im Bescheid nach § 81 GewO 1973 vorbehaltene Betriebsbewilligung noch nicht erging, stellt eine Verletzung der Verwaltungsvorschrift des § 366 Abs 1 Z 4 leg cit dar und nicht des § 366 Abs 1 Z 3.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040099.X02Im RIS seit
10.12.1991Zuletzt aktualisiert am
02.09.2010