RS Vwgh 1991/12/10 91/04/0185

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Veröffentlicht am 10.12.1991
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74;
GewO 1973 §77;
GewO 1973 §81;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/04/0186

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/04/0068 E 8. Oktober 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Entsprechend dem normativen Gehalt der §§ 74, 77 und 8 GewO 1973 und den jeweils tatbestandsmäßigen in Betracht kommenden sachlichen Voraussetzungen ist zwischen Anträgen und behördlichen Entscheidungen, die die Errichtung und den Betrieb einer neuen Betriebsanlage iSd § 77 GewO 1973 einerseits und solchen Anträgen und behördlichen Entscheidungen, die die Änderung einer genehmigten Betriebsanlage iSd § 81 GewO 1973 zum Gegenstand haben, anderseits zu unterscheiden. (Hinweis auf E vom 12.3.1982, 81/04/0109)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040185.X06

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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