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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Dem Bewerber um eine Konzession steht mangels gegenteiliger gesetzlicher Regelung kein aus dem Gesetz ableitbares rechtliches Interesse an der Rechtmäßigkeit und Richtigkeit einer Entscheidung in einem Verfahren über das Konzessionsansuchen eines Mitbewerbers zu, weshalb ihm unter diesem Gesichtspunkt auch die Parteistellung in einem solchen Verfahren mangelt. Ebensowenig steht ihm mangels gesetzlicher Regelung ein Rechtsanspruch darauf zu, daß einem anderen keine Genehmigung erteilt werde (Hinweis E 5.5.1987, 86/04/0232) (hier: Rauchfangkehrer).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040279.X01Im RIS seit
11.07.2001