RS Vwgh 1991/12/10 91/11/0090

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Veröffentlicht am 10.12.1991
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Index

10/10 Grundrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §56;
KFG 1967 §49 Abs5;
StGG Art6;

Rechtssatz

Bei dem Ansuchen um Verleihung der Berechtigung zur Herstellung von Kennzeichentafeln nach § 49 Abs 5 KFG handelt es sich um einen Antrag auf Ermöglichung des Antrittes einer Erwerbstätigkeit, daher muß im Lichte des Grundrechtes nach Art 6 StGG angenommen werden, daß ein Recht auf bescheidmäßige Erledigung dieses Ansuchens besteht. Die belangte Behörde hätte daher über den Antrag des Bf ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, das Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen zu beurteilen und den Antrag bescheidmäßig zu erledigen gehabt (Hinweis E VfGH 5.3.1970, VfSlg 6141; E 29.6.1970, 1466/68).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110090.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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