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10/10 GrundrechteNorm
AVG §56;Rechtssatz
Bei dem Ansuchen um Verleihung der Berechtigung zur Herstellung von Kennzeichentafeln nach § 49 Abs 5 KFG handelt es sich um einen Antrag auf Ermöglichung des Antrittes einer Erwerbstätigkeit, daher muß im Lichte des Grundrechtes nach Art 6 StGG angenommen werden, daß ein Recht auf bescheidmäßige Erledigung dieses Ansuchens besteht. Die belangte Behörde hätte daher über den Antrag des Bf ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, das Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen zu beurteilen und den Antrag bescheidmäßig zu erledigen gehabt (Hinweis E VfGH 5.3.1970, VfSlg 6141; E 29.6.1970, 1466/68).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991110090.X01Im RIS seit
19.03.2001