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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Beachte
Besprechung in: SWK 1996, A 201 - 204;Rechtssatz
In den tatsächlich geleisteten Gesellschaftereinlagen, deren Verbuchung als freie Rücklage und deren späterer Verwendung zu Ausschüttungen sind keine Scheingeschäfte zu erblicken. Für eine Umdeutung als Darlehensgeschäft bzw darlehensähnliches Rechtsgeschäft bedarf es zusätzlicher Umstände.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989140064.X04Im RIS seit
10.12.1991