RS Vwgh 1991/12/10 89/14/0064

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Veröffentlicht am 10.12.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §22;
EStG 1972 §4 Abs1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Besprechung in: SWK 1996, A 201 - 204;

Rechtssatz

In den tatsächlich geleisteten Gesellschaftereinlagen, deren Verbuchung als freie Rücklage und deren späterer Verwendung zu Ausschüttungen sind keine Scheingeschäfte zu erblicken. Für eine Umdeutung als Darlehensgeschäft bzw darlehensähnliches Rechtsgeschäft bedarf es zusätzlicher Umstände.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989140064.X04

Im RIS seit

10.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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