RS Vwgh 1991/12/10 89/14/0064

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4 impl;
BAO §289 Abs1;
BAO §303 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/14/0262 1

Stammrechtssatz

Die Berufungsbehörde ist im Rechtsmittelverfahren gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen als "Sache" auf den Tatsachenkomplex beschränkt, den die gem § 305 Abs 1 BAO zuständige Behörde erster Instanz als Wiederaufnahmegrund herangezogen hat.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz (siehe auch Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989140064.X01

Im RIS seit

10.12.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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