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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §66 Abs4 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/14/0262 1Stammrechtssatz
Die Berufungsbehörde ist im Rechtsmittelverfahren gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen als "Sache" auf den Tatsachenkomplex beschränkt, den die gem § 305 Abs 1 BAO zuständige Behörde erster Instanz als Wiederaufnahmegrund herangezogen hat.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz (siehe auch Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989140064.X01Im RIS seit
10.12.1991