RS Vwgh 1991/12/10 91/11/0115

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Veröffentlicht am 10.12.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs1;

Rechtssatz

Wird dem Inhaber einer befristeten Lenkerberechtigung, der neuerlich wegen eines Alkoholdeliktes rechtskräftig bestraft worden ist, die Lenkerberechtigung von der Behörde gem § 73 Abs 1 KFG entzogen, so erfolgt diese "Maßnahme" nach der Rechtsprechung des VwGH zu Recht

(Hinweis E 29.1.1991, 90/11/0159).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110115.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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