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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §62 Abs4;Rechtssatz
Eine gegen die Zurückweisung eines Antrages auf Berichtigung eines rechtskräftigen Bescheides eingebrachte Berufung darf auch dann nicht als unzulässig zurückgewiesen werden, wenn die Berufungsbehörde der Meinung ist, daß durch die Nichtvornahme einer Berichtigung kein subjektiv-öffentliches Recht verletzt werde (Hinweis E 12.11.1957, 846/57, VwSlg 4472 A/1957).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz (siehe auch Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung) Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und MutwillensstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040289.X01Im RIS seit
10.12.1991