RS Vwgh 1991/12/10 91/11/0095

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Veröffentlicht am 10.12.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litf;
KFG 1967 §66 Abs3;
StVO 1960 §52 Z10a;

Rechtssatz

Eine nicht in Anwendung des § 99 Abs 2 lit c StVO erfolgte rechtskräftige Bestrafung des bis dahin unbescholtenen Lenkers wegen einer Übertretung nach § 52 Z 10a StVO kann im Rahmen der Wertung nach § 66 Abs 3 KFG nur zum Tragen kommen, wenn von einer zu wertenden bestimmten Tatsache ausgegangen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110095.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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