RS Vwgh 1991/12/10 91/04/0053

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1991
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §367 Z26;
GewO 1973 §368 Z17;
GewO 1973 §77 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/10 88/04/0311 5

Stammrechtssatz

Die Frage der Rechtswidrigkeit der in einem Betriebsanlagengenehmigungsbescheid enthaltenen Auflagen ist in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, das der Nachprüfung von in einem Verwaltungsstrafverfahren ergangenen Bescheiden gewidmet ist, nicht mehr zu überprüfen (Hinweis E 16.6.1961, 1855, 1856/59).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040053.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten