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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Rechtssatz
Bei der Kapitalausstattung einer GmbH in der Form, daß ihr eine an ihr mit 50 Prozent beteiligte andere GmbH Zuschüsse gewährt hat, die als freie Rücklage in ihre Bilanz eingestellt wurden und bei Ausschüttungen, die nicht aus selbsterwirtschafteten Gewinnen der erstgenannten GmbH, sondern aus den erwähnten Rücklagen stammen, ist kein Mißbrauch iSd § 22 BAO zu erkennen. Dies hat zur Folge, daß die von der erstgenannnten GmbH in Anspruch genommene Ausschüttungsbegünstigung des § 22 Abs 2 KStG 1966 in vollem Umfang zusteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989140063.X02Im RIS seit
10.12.1991