RS Vwgh 1991/12/11 90/03/0228

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Veröffentlicht am 11.12.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §52;
LuftfahrtG 1958 §86 Abs1;
LuftfahrtG 1958 §92 Abs2;

Rechtssatz

Ob das geplante Bauwerk schon allein dadurch, daß es in den roten Bereich der Sicherheitszone zu liegen kommt, eine latente, der Erteilung der beantragten Ausnahmebewilligung entgegenstehende Gefahr für die Sicherheit der Luftfahrt darstellt, kann ohne Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Bereich der Luftfahrttechnik nicht hinreichend beurteilt werden.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030228.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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