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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Ob das geplante Bauwerk schon allein dadurch, daß es in den roten Bereich der Sicherheitszone zu liegen kommt, eine latente, der Erteilung der beantragten Ausnahmebewilligung entgegenstehende Gefahr für die Sicherheit der Luftfahrt darstellt, kann ohne Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Bereich der Luftfahrttechnik nicht hinreichend beurteilt werden.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung TechnikerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030228.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015