RS Vwgh 1991/12/11 91/03/0070

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Veröffentlicht am 11.12.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §22 Abs1;
VStG §44a lita;
VStG §44a litb;
VStG §44a litc;
VStG §44a Z1;
VStG §44a Z2;
VStG §44a Z3;
VStG §44a;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 91/03/0072 bis 91/03/0086 E 11.12.1991

Rechtssatz

Bei Zusammenfassung mehrerer Bestrafungen in einem Straferkenntnis sind die einzelnen Straftaten im Spruch gesondert zu behandeln und den im Gesetz aufgezählten Spruchteilen entsprechend zuzuordnen.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Strafnorm Mängel im Spruch Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991030070.X01

Im RIS seit

09.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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