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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §22 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 91/03/0072 bis 91/03/0086 E 11.12.1991Rechtssatz
Bei Zusammenfassung mehrerer Bestrafungen in einem Straferkenntnis sind die einzelnen Straftaten im Spruch gesondert zu behandeln und den im Gesetz aufgezählten Spruchteilen entsprechend zuzuordnen.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Strafnorm Mängel im Spruch Verwaltungsvorschrift Mängel im SpruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991030070.X01Im RIS seit
09.11.2001