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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §22 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 91/03/0072 bis 91/03/0086 E 11.12.1991Rechtssatz
Bei der Übertretung des § 25 Abs 3 ZFBO handelt es sich um kein Dauerdelikt; daher entspricht die Angabe der Tatzeit im Spruch des Straferkenntnisses mit "bis 19,10 Uhr" nicht der erforderlichen Bestimmtheit.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel im SpruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991030070.X02Im RIS seit
09.11.2001