RS Vwgh 1991/12/11 91/03/0146

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Veröffentlicht am 11.12.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;
VStG §44a lita;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/03/0147

Rechtssatz

Dem Konkretisierungsgebot nach § 44a lit a VStG wird nicht entsprochen, wenn die im Spruch des Straferkenntnisses angeführte Tatzeit für die Verweigerung der Atemluftuntersuchung im Widerspruch zur Aktenlage steht.

Schlagworte

Alkotest Verweigerung Alkotest Zeitpunkt Ort

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991030146.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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